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BFH 30.03.2006 IV R 25/04, BBK 19/2006 S. 4632

Ausgleich der Pensionsrückstellung der KG durch Aktivposten in der Sonderbilanz des pensionsberechtigten Gesellschafters in voller Höhe

Bildet eine Personengesellschaft eine Rückstellung für eine Pensionszusage an ihren Gesellschafter, so ist die Gewinnminderung durch die Aktivierung eines gleich hohen Anspruchs des pensionsberechtigten Gesellschafters in seiner Sonderbilanz auszugleichen. Eine anteilige Aktivierung in den Sonderbilanzen aller Gesellschafter lehnt der BFH ab, da anderenfalls die nicht pensionsberechtigten Gesellschafter etwas versteuern müssten, was ihnen nicht zugute käme.

Mit diesem Urteil beendete der BFH den jahrelangen Streit, ob nur der begünstigte oder alle Gesellschafter anteilig den Anspruch auf die Pensionszusage aktivieren müssen: Nur der begünstigte Gesellschafter aktiviert den Ausgleichsanspruch in voller Höhe (so auch , BFH/NV 2006 S. 1198).

Die...

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