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Arbeitgeberdarlehen im Lohnsteuerrecht
BFH widerspricht der Finanzverwaltung bei der Höhe des geldwerten Vorteils
Viele Banken und Sparkassen bieten ihren Mitarbeitern spezielle Darlehensprogramme z. B. zur Baufinanzierung an. Aber auch gewerbliche Arbeitgeber helfen ihren Mitarbeitern bei Finanzierungsengpässen schnell und unbürokratisch aus der Klemme. Häufig, jedoch nicht immer sind diese Arbeitgeberdarlehen günstiger als viele vergleichbare Finanzierungen. Doch gerade die Verzinsung stellt oft einen Streitpunkt zwischen dem Arbeitgeber, dem Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden dar: In den Lohnsteuer-Richtlinien setzt die Verwaltung einen typisierten Zinssatz von zurzeit 5 % an, bei dessen Unterschreitung ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer entstehen soll. Der marktübliche Darlehenszins ist i. d. R. jedoch seit einigen Jahren deutlich niedriger.
Die Finanzgerichte haben in der Vergangenheit bereits in mehreren Entscheidungen der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen und keinen geldwerten Vorteil bei einem marktüblichen Zins angenommen. Dem hat sich der BFH jetzt in seinem angeschlossen. S. 1036
I. Abgrenzung eines Arbeitgeberdarlehens vom Arbeitslohn
Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen ...