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Wirtschaftsförderung | Förderung der Beratung zur sparsamen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat eine Richtlinie über die Förderung von der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) v. im BAnz Nr. 179 v. S. 6379 bekannt gemacht. Förderfähig ist eine Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und die von einem zugelassenen Berater durchgeführt wird. Förderungsfähig sind Beratungen für natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie juristische Personen und sonstige Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Der Beratungszuschuss beträgt 175 € fü...