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Einkommensteuer | Kein Versorgungsfreibetrag bei betrieblicher Versorgungsrente aus selbständiger Tätigkeit
Bezieht ein Steuerpflichtiger eine betriebliche Versorgungsrente wegen einer früheren selbständigen Tätigkeit i. S. des § 18 EStG, ist nach dem (nv) NWB KAAAC-16037 von den Renteneinnahmen weder der Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG abzuziehen. Eine altersbedingte steuerliche Entlastung für Bezüge, die nicht mit dem Ertragsanteil besteuert werden und die keine Versorgungsbezüge i. S. des § 19 Abs. 2 EStG sind, erfolgt nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich durch den Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG. Der Steuerpflichtige muss während der Zeitspanne, die das BVerfG dem Gesetzgeber für die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte eingeräumt hat, eine eventuelle Benachteiligung bei der Besteuerung seiner betrieblichen Versorgungsrente hinnehmen.