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Abgabenordnung | Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 AO bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Das NWB XAAAC-16063 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft überwiegen die anderen Einkünfte, wenn sie höher sind als diese. (2) Sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft negativ, überwiegen die anderen Einkünfte, wenn diese positiv oder in geringerem Umfang negativ sind. (3) Werden andere Einkünfte in zwei oder mehreren Einkunftsarten erzielt, kommt es für den Vergleich auf die Summe oder, wenn darunter nicht nur positive Einkünfte sind, den Saldo der anderen Einkünfte an. – Im konkreten Fall war der Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 AO streitig, wenn neben (negativen) Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zwar höhere Einkünfte in anderen Einkunftsarten erzielt wurden, eine Verrechnung mit Verlusten aus einer weit...