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Verdeckte Gewinnausschüttung oder verdeckte Einlage
Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden
Das geplante Jahressteuergesetz 2007 sieht zahlreiche Änderungen im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz vor. Besonders hervorzuheben sind die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur sog. korrespondierenden Besteuerung verdeckter Gewinnausschüttungen.
Hiermit soll zum einen die Abmilderung der (wirtschaftlichen) Doppelbesteuerung bei der Besteuerung des Anteilseigners nach dem Halbeinkünfteverfahren infolge einer nachträglichen Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung sichergestellt werden (§ 32a KStG-E = formelle Bestandskraft oder Korrespondenz).
Zum anderen soll aber auch die Inanspruchnahme „doppelter Vergünstigungen” ausgeschlossen werden, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der den Vorteil gewährenden Körperschaft das Einkommen – entgegen § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – gemindert hat (vgl. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG-E; § 8b Abs. 1 Satz 2 und 3 KStG-E = materielle Bestandskraft oder Korrespondenz).
Aufgrund der gleichgelagerten Problematik sowie wegen der Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung in Dreieckskonstellationen sieht der Gesetzentwurf Regelungen für verdeckte Einlagen in § 32a KStG – im Sinne einer formellen Bestandskraft oder Korrespondenz – und mit § 8 Abs. 3 Satz 3 bis 5 KStG-E – im ...