Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Leistungen von Sprachheilpädagogen (§ 4 Nr. 14 UStG)
Sprachheilpädagogen können auf der Grundlage eines Runderlasses des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen v. - III B 2 - 0417.7 eine auf den Bereich der Sprachtherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis erwerben. Personen, denen die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis (Sprachtherapie) erteilt worden ist, können ab dem Gültigkeitszeitpunkt der Erlaubniserteilung, d. h. ab dem Datum der Aushändigung der Urkunde, als Heilpraktiker nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen. Die OFD Düsseldorf stellt mit Vfg. v. - S 7170 - 27 - St 142 - K klar, daß davon jedoch die USt-Pflicht der vor Erwerb der Berufsbezeichnung ,,Heilpraktikerin/Heilpraktiker (Sprachtherapie)'' erbrachten Leistungen unberührt bleibt (vgl. auch NWB Aktuelles 16/98).