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Kindergeldberechtigter bei Unterhaltsvereinbarung
Bei Getrenntleben der Eltern steht das Kindergeld auch dann demjenigen Elternteil zu, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, wenn die Eltern im Innenverhältnis im Rahmen einer zivilrechtlichen Unterhaltsvereinbarung eine andere Regelung getroffen haben. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG kann durch zivilrechtliche Vereinbarungen nicht außer Kraft gesetzt werden.