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Haftung des ehemaligen Geschäftsführers einer in Insolvenz gegangenen GmbH
Der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers steht die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nicht entgegen. Im Falle der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ohne Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Geschäftsführer.