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Anleihen mit der Anrechnung fiktiver Quellensteuer
Anleihen mit der Anrechnung fiktiver Quellensteuer gem. § 34c Abs. 6 EStG bringen durch den Zuschuss vom Finanzamt eine zusätzliche Rendite ins Depot (vgl. Kracht, BBV 2006 S. 178). Sie eignen sich daher, um die Nachteile des ab 2007 auf 750 € sinkenden Sparerfreibetrags auszugleichen.
Zur Auswahl stehen Rentenwerte zahlreicher Länder, die sich in der Ertragshöhe nach der Schuldnerbonität und der Laufzeit richten. Insoweit ergeben sich also keine Unterschiede zu herkömmlichen Anleihen. Da die steuerliche Komponente ausschlaggebend ist, wirken solche Anleihen nur, wenn der Anleger steuerpflichtige Kapitaleinkünfte vorweist und das zu versteuernde Einkommen entsprechend hoch ist. Hier wirkt sich die Quellensteueranrechnung über § 34c Abs. 1 EStG voll aus.
Da die Anleihen in Euro notieren, sind die Schuldnerbonität und die Höhe...