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BAG 27.10.1998 9 AZR 299/97

Gratifikationsrecht; | Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Eine Ungleichbehandlung bei der Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld kann nicht darauf gestützt werden, daß eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern jederzeit durch Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt ersetzt werden kann (hier: Obstsortiererinnen gegenüber Lagerarbeitern und Lkw-Fahrern). Das fehlende Interesse des Arbeitgebers, die Fluktuation der Obstsortiererinnen zu vermeiden, rechtfertigt nicht deren Ausschluß vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Erhöhte Aufwendungen für den Urlaub und für die Weihnachtszeit fallen gleichermaßen für die Obstsortiererinnen sowie für die sonstigen Arbeitnehmer des Betriebes an ().

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