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Lohnsteuer; | Überlassung von Firmenkreditkarten (Corporate-Cards) an Arbeitnehmer zur Reisekostenabrechnung
Bei der stl. Beurteilung der Nutzung von Kreditkarten, die auf Dienstreisen eingesetzt und über das Bankkonto des AN abgerechnet werden, ist gem. wie folgt zu unterscheiden: (a) Erstattet der ArbG dem AN die für die Kreditkarte anfallende Kartengebühr, erhält der AN eine Barzuwendung, die nur steuerfrei bleiben kann, soweit sie den Ersatz von nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfreien Reisekosten betrifft. Nach den einschlägigen Erlassen der obersten FinBeh der Länder sind die Kreditkartenabrechnungen, aus denen sich der Einsatz der Kreditkarten auf Dienstreisen ergibt, zum Lohnkonto zu nehmen. Es reicht allerdings aus, wenn die Abrechnungen als Belege zur Reisekostenabrechnung aufbewahrt werden und die Möglichkeit zur Nachprüfung der Reisekostenvergütungen durch ...