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Abgabenordnung; | Umfang der unternehmerischen Aktivitäten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb _ Selbstlosigkeit (§§ 55, 56, 57 AO)
Das läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Körperschaft verfolgt nicht allein deswegen in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke i. S. des § 55 Abs. 1 AO, weil sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält und die unternehmerischen Aktivitäten die gemeinnützigen übersteigen. (2) Dem Gebot, daß Mittel der Körperschaft nur zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden dürfen (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO), unterliegen grds. auch die Gewinne aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. (3) Das Gebot der steuerbegünstigten Mittelverwendung erfaßt aber nur solche Mittel des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, die bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht zur Sicherung des wirtschaftlichen Erfolgs des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs benötigt werden. Die Körperschaft hat na...