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BayObLG 22.02.2001 RE Miet 2/00

Mietrecht; | Mieterhöhung bei einer Werkmietwohnung

Allein aus der Tatsache, dass der Vermieter dem Mieter eine Werkmietwohnung zu einem unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden Mietzins überlassen hat, kann nicht geschlossen werden, dass der Vermieter bei einer Mieterhöhung nach § 2 MHG den ursprünglichen proportionalen Abstand zwischen Ausgangsmiete und ortsüblicher Vergleichsmiete einzuhalten hat. Ist im Streitfall davon auszugehen, dass in der Wohnungsüberlassung zu reduziertem Mietzins eine Mieterhöhungsbeschränkung i. S. von § 1 Satz 3 MHG liegt, so ist dieser hinreichend Rechnung getragen, wenn der erhöhte neue Mietzins nominal um den Unterschiedsbetrag zwischen ursprünglicher Ausgangs- und Vergleichsmiete unter der nunmehrigen ortsüblichen Vergleichsmiete zurückbleibt ( RE-Miet 2/...

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