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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1046/06

Gesetze: AO § 80 Abs. 5EGV Art. 43StBerG § 73a Abs. 2 RL 89/48/EWG

Erforderlichkeit einer Eignungsprüfung für einen spanischen "asesor fiscal" für steuerberatende Tätigkeit in Deutschland

Leitsatz

Ein spanischer Staatsbürger, der in Spanien ein dreijähriges Hochschulstudium absolviert hat und dort als "Asesor Fiscal" steuerberatend tätig sein darf, hat dennoch die Eignungsprüfung gemäß § 37a Abs. 2 StBerG abzulegen, wenn er im Inland unter der Berufsbezeichnung seines Herkunftsstaates steuerberatend tätig werden will. Ansonsten ist er gemäß § 80 Abs. 5 AO zwingend zurückzuweisen. Dies verletzt nicht die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43ff. EGV, weil die Eignungsprüfung im reglementierten Beruf des Steuerberaters nicht diskriminierend ist, durch das Allgemeininteresse an einer qualifizierten Steuerberatung gerechtfertigt und erforderlich sowie geeignet ist, die Standards des Steuerberaterberufes zu gewährleisten.

Fundstelle(n):
DStR 2007 S. 691 Nr. 15
DStRE 2007 S. 197 Nr. 3
StBW 2006 S. 1 Nr. 19
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2007 S. 484
RAAAC-14325

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 03.07.2006 - 5 K 1046/06

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