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FG München Urteil v. - 4 K 4359/03 EFG 2006 S. 1921 Nr. 24

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, BGB § 333, VVG § 166

Erwerb eines widerruflich Bezugsberechtigten bei einer Lebensversicherung bei teilweiser Eigenzahlung der Versicherungsprämien

Leitsatz

Der Erwerb einer Lebensversicherungssumme durch einen widerruflich Bezugsberechtigten unterliegt insoweit nicht der Erbschaftsteuer, als er auf eigenen Zahlungen der Versicherungsprämien aus eigenem Vermögen beruht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1921 Nr. 24
ZAAAC-14289

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FG München, Urteil v. 26.07.2006 - 4 K 4359/03

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