Verwaltungsaktqualität einer Anlage zur Einspruchsentscheidung
Leitsatz
Verweist das Finanzamt in einer Einspruchsentscheidung auf eine Anlage, welche eine Verlustberechnung enthalten soll, aber
programmgesteuert die äußere Form eines Verlustfeststellungsbescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung erhält, so führt dieses
Versehen der Finanzbehörde nicht dazu, dass gegen die „Anlage” ein Einspruch möglich ist. Die unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung
bewirkt lediglich, dass die Steuerpflichtigen – soweit sie infolge dieser Belehrung die Klagefrist gegen die Einspruchsentscheidung
versäumt haben – hinsichtlich dieser Fristversäumnis mit Erfolg die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen können.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 39/2006 S. 3269 LAAAC-14285
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FG des Saarlandes, Urteil v. 21.06.2006 - 1 K 64/03
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