Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 732/99

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a

Gemeinnützigkeit bei Betrieb eines Krematoriums

Erfordernis der „Selbstlosigkeit”

Umsatzsteuer 1997

Leitsatz

1. Die Pflege und Unterstützung von Feuerbestattungen kann ein gemeinnütziger Zweck sein. Betreibt ein eingetragener Verein daneben auch ein Krematorium und tritt er hierdurch in Wettbewerb zu nicht steuerbegünstigten anderen vergleichbaren privaten Betrieben, so stellt das Krematorium einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, aber keinen Zweckbetrieb dar.

2. Eine Körperschaft ist insgesamt nicht gemeinnützig, wenn der gemeinnützige Zweck (hier: Pflege der Feuerbestattung) vom finanziellen Umfang her gegenüber dem wirtschaftlichen (nicht gemeinnützigen) Geschäftsbetrieb (hier: Einäscherungen) völlig untergeordnet ist; hier: Millionenumsätze mit dem Krematorium, Kleinbeträge im Bereich des gemeinnützigen Zwecks.

3. Zum Begriff der „Selbstlosigkeit”, insbesondere zum Erfordernis, dass nicht „in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt” werden dürfen.

Fundstelle(n):
EAAAC-14270

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.01.2004 - 3 K 732/99

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen