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OFD Frankfurt/M. 08.06.1998 S 2143 A 45 St II 21

Einkommensteuer; | Fördermittel des Europäischen Sozialfonds

Zur stl. Behandlung von Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) hat die II 21 (gleichlautend ) wie folgt Stellung genommen: Nach den Verordnungen des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich des ESF können Förderbeihilfen aus Mitteln des Fonds u. a. als Existenzgründungsbeihilfen gewährt werden. Die Beihilfen unterliegen wie andere Zuschüsse regelmäßig der Besteuerung. Sie sind betrieblich veranlaßt und deshalb bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Beihilfen des ESF sind grds. nicht steuerfrei. Eine Steuerfreiheit bliebe im Ergebnis auch ohne Auswirkung, weil die mit den Zuschüssen unmittelbar zusammenhängenden Aufwendung...BStBl 1998 I 127

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