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Abgabenordnung; | Hinterlegung von Steuererstattungen durch das Finanzamt? (§§ 37 Abs. 2, 218 AO)
Das FA hatte einen Steuererstattungsbetrag beim Amtsgericht hinterlegt. Nachdem die Ansprüche bereits ein Jahr lang durch Abrechnungsbescheid bestandskräftig festgesetzt waren, erhob der Stpfl. Zahlungsklage. Im Verlauf des Verfahrens wurde der Erstattungsbetrag ausgezahlt und der Rechtsstreit von den Beteiligten in der Hauptsache für erledigt erklärt. Das FG des Saarlandes legte dem FA durch Beschl. v. - 1 K 261/97 die Verfahrenskosten auf, weil es nicht zur Hinterlegung des Erstattungsbetrags bei einem Amtsgericht berechtigt gewesen sei, sondern die streitigen Ansprüche vielmehr von vornherein selbst durch Abrechnungsbescheid hätte festsetzen müssen.