Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Abgabe von warmen Speisen durch Kioske (§ 3 Abs. 9 UStG)
Ein Kioskbetreiber bietet u. a. warme Speisen an (Würstchen, Currywurst, Pommes-Frites). Die Speisen werden in Pappschalen mit Plastikgabeln ausgegeben. Der Kiosk verfügt über keine besonderen Vorrichtungen für den Verzehr an Ort und Stelle. Die Zubereitung der Speisen selbst ist gem. keine Dienstleistung im Darreichungsbereich. Da auch keine besonderen Vorrichtungen bereit gehalten werden, unterliegt die Abgabe der Speisen dem ermäßigten Steuersatz, unabhängig davon, ob die Speisen mitgenommen und erst beim Verlassen des Kiosks oder unmittelbar danach - z. B. im Gehen - verzehrt werden. Die Abgabe der Speisen würde dem allgemeinen Steuersatz unterliegen, wenn besondere Vorrichtungen bereit gehalten werden. Nach der Rspr. des BFH (vgl. zulet...BStBl 2000 II S. 482