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Einkommensteuer; | Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben bei Kontentrennung (§§ 4 Abs. 4, 12 Nr. 1 EStG)
Hat ein Unternehmer Darlehen aufgenommen, steht einer - teilweise - betrieblichen Veranlassung der Schuldzinsen nicht entgegen, daß die Darlehen einem gemischten Kontokorrentkonto gutgeschrieben wurden. Wenn auch die getrennte Führung eines Betriebseinnahmenkontos/Betriebsausgabenkontos und eines Betriebseinnahmenkontos/Privatentnahmekontos die Abgrenzung der betrieblich veranlaßten Verbindlichkeiten von den privat veranlaßten Verbindlichkeiten erleichtert, ist diese Form der Kontentrennung nicht Voraussetzung für den Abzug von Schuldzinsen für ein Umschuldungsdarlehen als BA. Maßgebend ist allein die Verwendung der Darlehensmittel. Soweit mit ihnen ein durch betriebliche Aufwendungen entstandener Sollsaldo abgelöst wird, sind die Darlehenszinsen BA. Hierfür ist es unerheblich, ob dieser S...