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Öffentlicher Dienst; | Anspruch auf Vergütungsgruppenzulage
Der Anspruch auf eine in einem Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsordnung zum BAT vorgesehene ,,Vergütungsgruppenzulage'' zur Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe setzt voraus, daß der Angestellte tariflich nach dieser Vergütungsgruppe zu vergüten ist. Der Anspruch auf die Vergütungsgruppenzulage besteht dann nicht, wenn der Angestellte nach einer speziellen Regelung (hier: § 5 Nr. 1 ÄndTV v. ) trotz seiner Eingruppierung in dieser Vergütungsgruppe den tariflichen Anspruch auf Vergütung nach einer höheren Vergütungsgruppe behält. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Summe aus der Vergütung nach der niedrigeren Vergütungsgruppe und der Vergütungsgruppenzulage die bestandsgeschützte Vergütung übersteigt ().