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Baurecht; | Nachbarschutz bei Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans (§ 31 BauGB)
Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (,,städtebaulich vertretbare Abweichung'') von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf ,,Würdigung nachbarlicher Interessen'' hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (; Anschluß an und v. - 4 C 14/87).