Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Begriffsbestimmung Teilbetrieb (§ 16 Abs. 1 EStG)
Nach dem ist ein Teilbetrieb ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist. Lebensfähig ist ein Teil des Gesamtunternehmens, wenn von ihm aus seiner Natur nach eine eigenständige betriebliche Tätigkeit ausgeübt werden kann; für die Beurteilung kommt es entscheidend auf die Verhältnisse beim Betriebsinhaber an. Es muß hiernach eine Untereinheit des Gesamtbetriebs als selbständiger weiterer Betrieb im Rahmen des Gesamtbetriebs vorliegen (Hinweis auf BStBl 1990 II 373). Indizien für die ausreichende Selbständigkeit eines Betriebsteils - zur Annahme eines Teilbetriebs - sind örtliche Trennung, Verwendung jeweils anderer Betriebsmittel, insbes. eigenen A...