Für den Zeitraum zwischen dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker am und der Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise sowie des Leiters des Amtes für Rechtsschutz des Vermögens der DDR an den ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke vom kann die Frage, ob formale Verstöße gegen die Vorschriften des Baulandgesetzes der DDR als manipulativ zu werten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantwortet werden. Die Festlegung eines Stichtages, wie der , kommt insoweit nicht in Betracht (Abgrenzung zu BGH V ZR 47/99 - NJW 2000, 2419; vgl. BVerwG 8 B 37.01 - ZOV 2001, 360 f.).
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