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Einkommensteuer; | Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Steuerberatung (§§ 4, 5 EStG; § 8 KStG)
Schadensersatz, den ein Steuerberater oder ein Haftpflichtversicherer wegen einer vom Berater zu vertretenden zu hohen ESt-Festsetzung leistet, ist beim Mandanten keine Betriebseinnahme (). Die Zahlung stellt allerdings nur dann keine Betriebseinnahme dar, wenn dem Stpfl. tatsächlich ein Schaden entstanden ist, die ESt also bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags mit dem Berater um den Betrag der Ersatzleistung niedriger festgesetzt worden wäre. Erfolgt die Ersatzleistung nachweislich durch den Steuerberater, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Voraussetzungen eines Haftungstatbestands erfüllt sind. Zu dieser Annahme besteht um so mehr Anlaß, wenn der vom Stpfl. geltend gemachte Ersatzanspruch überdies von einem Haftpflichtversichere...