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OVG Münster 24.03.1998 5 A 183/96
Straßenverkehrsrecht; | Abschleppen eines Pkw aus Haltebucht
Wird eine vornehmlich für den Ladeverkehr reservierte Haltebucht in einer verkehrsreichen Innenstadt durch ein parkendes Fahrzeug jedenfalls länger als eine halbe Stunde blockiert, so ist das Abschleppen eines derart verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges eine verhältnismäßige Maßnahme. Dem Fahrer bzw. Halter des Pkw dürfen die Abschleppkosten auferlegt werden (, NJW 1998, 2465).