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BVerwG Urteil v. - 4 C 8.00

Gesetze: BauNVO § 3; BauNVO § 13

Leitsatz

Die Regel, dass die nach § 13 BauNVO in Wohngebieten zulässigen Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger insgesamt nicht größer sein dürfen als eine Wohnung ( BVerwG 4 C 34.81 NJW 1986, 1004; Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4), ist nicht rechtssatzartig anzuwenden, sondern hat als "Faustregel" nur eine im konkreten Fall widerlegbare indizielle Aussagekraft.

Fundstelle(n):
RAAAC-12705

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Nutzungsdauer:
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BVerwG, Urteil v. 18.05.2001 - 4 C 8.00

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