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Einkommensteuer; | Bewertung von Schuldscheindarlehen bei Anstieg der Marktzinsen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG)
Bei Schuldscheindarlehen kann im allgemeinen aus dem Anstieg der Marktzinsen nicht auf einen unter den Anschaffungskosten liegenden Teilwert geschlossen werden (). Die Tabelle über die Vergleichskurse für nicht notierte festverzinsliche Wertpapiere (hier: BStBl 1982 I 526) ist schon deswegen nicht geeignet, einen aufgrund Marktgeschehens niedrigeren Teilwert zu belegen, weil Schuldscheindarlehen nicht die gleiche Fungibilität wie festverzinsliche Wertpapiere aufweisen. Schuldscheindarlehen sind keine Wertpapiere, sondern gewöhnliche Darlehen, über die nur eine Beweisurkunde ausgestellt ist, die jedoch nicht selbständiger Gegenstand von Rechten ist. In der Kreditwirtschaft kommt der Verzinsung einzelner Kredite geringere Bedeutung zu als der Differenz zwischen dem Zinssat...BStBl 1990 II 639