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BVerwG Urteil v. - 3 C 19.00

Gesetze: Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) a.F. § 7 Abs. 1 ; Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) a.F. § 7 Abs. 4 ; Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) a.F. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) a.F. § 10 ; VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7 Abs. 2

Leitsatz

1. Die Landesstellen haben bei den von ihnen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MGV a.F. auszustellenden Bescheinigungen von der Referenzmengenhöhe auszugehen, die für den abgebenden Milcherzeuger zuvor von seinem Käufer (= Molkerei) errechnet und ihm mitgeteilt worden war.

2. Die deutsche Pächterschutzregelung steht mit Art. 7 Abs. 2 der VO (EWG) Nr. 3950/92 auch insoweit in Einklang, als sie dem Pächter bei Rückgabe eines ganzen Betriebs keine Referenzmenge belässt.

Fundstelle(n):
FAAAC-12427

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BVerwG, Urteil v. 05.07.2001 - 3 C 19.00

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