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Auskunftsvertrag; | Vorlage einer Bankbescheinigung
Zwischen einem Kreditinstitut und einem Dritten kommt mit der Vorlage einer Bankbescheinigung ein Auskunftsvertrag zustande, wenn die dem Kunden zur Verfügung gestellte Bescheinigung (auch) für den Dritten bestimmt und dem Kreditinstitut bewußt ist, daß sie für ihn von erheblicher Bedeutung sein und er sie unter Umständen zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen werde (hier Beibringung einer Bürgschaft; vgl. auch BGH WM 1990, 1990). Für unrichtige Auskünfte eines Angestellten haftet eine Bank oder Sparkasse bereits dann, wenn er mit ihrem Wissen eine Tätigkeit ausübt, die die Erteilung von Auskünften mit sich bringt ().