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OLG München 23.04.1998 29 W 1015/98
Berufsrecht; | unerlaubte Hörfunkwerbung
Ein Anwalt, der den noch sachlichen Werbetext in einer Rundfunkwerbung für seine Tätigkeit in Verkehrssachen mit Musik unterlegt oder mit Crash-Geräuschen einleitet, überschreitet die Werbebeschränkungen des § 43b BRAO (). Mit dieser Entscheidung hat das OLG München auf Beschwerde der Rechtsanwaltskammer München den Beschl. des LG München I v. (vgl. EWiR 1998, 361 m. Anm. Henssler = NWB EN-Nr. 684/98) aufgehoben.