Gesetze: GG Art. 116 Abs. 2; RuStAG § 4 Abs. 1; RuStAG § 25 Abs. 1; StAG § 8; StAG § 13; StAG § 14; 1. StAngRegG § 1; 1. StAngRegG § 11; 1. StAngRegG § 12; Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom in der Fassung der Verordnung vom (RGBl 1941 I S. 118; 1942 I S. 51) - Volkslistenverordnung - § 1; Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom in der Fassung der Verordnung vom (RGBl 1941 I S. 118; 1942 I S. 51) - Volkslistenverordnung - § 4; Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom (RGBl I S. 40) § 1
Leitsatz
1. § 4 Abs. 2 Satz 1 der Volkslistenverordnung i.d.F. vom , der den Ausschluss der Juden von der Sammeleinbürgerung der Danziger Staatsangehörigen vorsah, war von Anfang an nichtig.
2. Im Rahmen der Ermessensausübung nach § 13 StAG ist zu Gunsten der Abkömmlinge der von der Sammeleinbürgerung der Danziger Staatsangehörigen ausgeschlossenen Juden der Rechtsgedanke des Art. 116 Abs. 2 GG zu berücksichtigen. Hieraus folgt, dass die Ermessenseinbürgerung in diesen Fällen nicht auf die "Erlebensgeneration" beschränkt werden darf.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.