Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OVG Hamburg 18.01.2001 3 Bf 429/00

Straßenverkehrsrecht; | Abschleppen eines falsch geparkten Pkw bei Hinterlassung einer Handynummer

Grundsätzlich ist eine Ordnungs- oder Polizeibehörde nicht verpflichtet, den Fahrer bzw. Halter eines verkehrsbehindernd geparkten Pkw zu ermitteln, um ihn zum Wegfahren aufzufordern (BVerwG, DVBl 1983, 1066); sie ist vielmehr nach Ablauf einer mehr oder minder kurzen Überwachungszeit - u. U. sofort - berechtigt, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn sich Anhaltspunkte für eine schnelle und sichere Heranholung des Fahrers ergeben. Solche Anhaltspunkte liegen vor, wenn der Fahrer selbst - z. B. durch eine deutlich platzierte Handynummer und den Hinweis, er komme im Falle eines Anrufs ,,sofort'' - Vorkehrungen dafür getroffen hat, dass er leicht, kurzfristig und zuverlässig erreichbar ist (, NPA StVO § 12 Bl. 61, Archiv-N...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen