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EuGH 12.09.2006 Rs. C-196/04, IWB 18/2006 S. 1081

Steuerrecht | Hinzurechnungsbesteuerung in Großbritannien

Das (Rs. C-196/04) verbietet Großbritannien, Firmen mit Hauptsitz im Inland pauschal jene Steuern nachzahlen zu lassen, die sie mit Tochtergesellschaften in einem anderen Mitgliedstaat gegenüber dem britischen Satz gespart haben.

▶ Urteil: Die Art. 43 EG und 48 EG sind dahin auszulegen, dass es ihnen zuwiderläuft, dass in die Steuerbemessungsgrundlage einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft die von einer beherrschten ausländischen Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat erzielten Gewinne einbezogen werden, wenn diese Gewinne einem niedrigeren Besteuerungsniveau als im erstgenannten Staat unterliegen, es sei denn, eine solche Einbeziehung betrifft nur rein künstliche Gestaltungen, die dazu bestimmt sind, der normalerweise geschuldeten nationalen...

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