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IWB Nr. 18 vom Seite 875 Fach 5 Frankreich Gr. 2 Seite 1454

Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens in Frankreich

Ronny Langer

Die französische Regierung hat in ihrem Bemühen, den USt-Betrug einzuschränken, mit Art. 94 des am verabschiedeten Nachtrags zum Haushaltsgesetz 2005 eine Änderung des französischen Steuergesetzbuches („Code Général des Impôts„) vorgenommen, die weit reichende Auswirkungen für französische, vor allem aber für ausländische Unternehmen, die umsatzsteuerbare Leistungen in Frankreich erbringen, haben kann.

Seit dem gilt der Übergang der Steuerschuld („Autoliquidation de la TVA„) nicht mehr nur für einige wenige sonstige Leistungen, sondern für fast alle Lieferungen und Leistungen von nicht in Frankreich ansässigen Unternehmen. Ausländische Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, müssen daher die steuerliche Behandlung ihrer Aktivitäten neu überprüfen.

I. Keine Änderung der persönlichen Voraussetzungen

An den grundsätzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für den Übergang der Steuerschuld wird sich prinzipiell nichts ändern. Das Reverse-Charge-Verfahren wird weiterhin nur in den Fällen zur Anwendung kommen, bei denen ein nicht in Frankreich ansässiges Unternehmen S. 876Lieferungen und sonstige Leistungen mit Leistungsort in Frankreich an ei...

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