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Einkommensteuer; | Steuerbegünstigungen nach den §§ 7h, 10f und 11a EStG in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
Das Geltendmachen von Steuervergünstigungen gem. den §§ 7h, 10f und 11a EStG für Aufwendungen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen setzt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde voraus. Die Fachkommission ,,Städtebauliche Erneuerung'' der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder (ARGEBAU) und die obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben zur einheitlichen Handhabung für die Erteilung der Bescheinigungen durch die Gemeinden Muster-Richtlinien erarbeitet (Hessisches FinMin, Erl. v. - S 2198a A - 5 - II B 12).