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BMF 23.07.1998 IV B 6 S 2354 33/98

Lohnsteuer; | Aufwendungen für kombinierte Rechtsschutzversicherungen als Werbungskosten

Die Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder über eine pauschale Aufteilung von Beiträgen zu kombinierten Rechtsschutzversicherungen in WK und Kosten der privaten Lebensführung hat gem. zu folgendem Ergebnis geführt: Der Vorschlag, den auf das beruflich veranlaßte Risiko entfallenden Prämienanteil bei der Familien-Rechtsschutzversicherung auf 65 v. H. und bei der Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auf 43 v. H. zu schätzen, fand keine Zustimmung. Ausschlaggebend hierfür war, daß der Schätzung eine Schadensstatistik zugrunde liegt, die die Ergebnisse mehrerer Versicherungsgesellschaften zusammenfaßt, nach dem (BFH/NV 1997, 346) jedoch für die Aufteilung der Prämie in einen beruflichen und privaten Anteil auf die Kalku...

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