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Einkommensteuer; | Verwendung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen zur Sicherung oder Tilgung von Darlehen (§ 10 EStG)
Mit Schr. v. - IV B 2 - S 2134 - 23/98 geht das BMF auf Fragen der Anwendung des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG ein. U. a. wird Stellung genommen zur Abtretung von Ansprüchen aus Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, zur Umschuldung (Heilung) einer steuerschädlichen Finanzierung sowie zur unmittelbaren Verwendung der Darlehensmittel. Ebenfalls werden die Fragen geklärt, ob eine Beschränkung der Abtretung der Höhe nach auch noch nach dem Abschluß des Sicherungsvertrags möglich ist und ob bei einer Finanzierung unter Einsatz von Lebensversicherungsansprüchen (Altfall) durch einen Versicherungsnehmerwechsel steuerliche Nachteile entstehen können. Der Volltext des Schr. kann bei unserem Archivdienst gegen Kostenerstattung angefordert werden.