Leitsatz
[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: -
Tenor
Der Senat hat zu den in der Anfrage angesprochenen Fragen im Urteil vom - 2 StR 161/03 - ausführlich, auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des 1. Strafsenats vom - 1 StR 113/03 - Stellung genommen. Im Gesamtsenat bestehen insoweit unterschiedliche Auffassungen.
Eine Befassung des Großen Senats für Strafsachen mit den aufgeworfenen Rechtsfragen wäre nach Ansicht des Senats im Hinblick auf deren grundsätzliche Bedeutung und im Interesse einer baldigen Klärung für die Praxis wünschenswert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
IAAAC-11065
1Nachschlagewerk: nein