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BVerfG 03.07.1998 1 BvR 434/98

Heimgesetz; | Verbot der Errichtung eines Testaments zugunsten von Heimbetreibern (§ 14 HeimG)

Das Verbot des § 14 HeimG, wonach die Errichtung eines Testaments von Heimbewohnern zugunsten von Heimbetreibern nichtig ist, stellt eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Einschränkung der Testierfreiheit dar. Für den Heimträger und die Mitarbeiter des Heimes stellt sich das Verbot der Vorteilsannahme als übliche und zumutbare Einschränkung ihrer Berufs- und Gewerbeausübungsfreiheit dar. Auch die Testiermöglichkeiten der Heimbewohner werden nicht in unzumutbarer Weise erschwert. Da das Gesetz nur Vorteilsversprechen verbietet, schließt die Norm testamentarische Verfügungen zugunsten des Heimträgers oder des Heimpersonals dann nicht aus, wenn sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt und gleichsam im Stillen angeordnet werden. Bei fehlender Kenntnis des Begünstigten ist das Testament stets wirk...

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