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BVerwG 17.06.1998 8 C 34/96
Erschließungsbeitragsrecht; | Mehrfacherschließung durch unbefahrbare Wohnwege (§ 131 BauGB)
Ein Grundstück, das an zwei Wohnwege grenzt, die beide zu derselben Anbaustraße führen, wird durch beide Wohnwege erschlossen i. S. des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die vom BVerwG für die Mehrfacherschließung eines Grundstücks durch Anbaustraßen entwickelte ,,Wegdenkenstheorie'' ist auf die Mehrfacherschließung durch Wohnwege i. S. des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend anzuwenden ().