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Einkommensteuer; | Zinskompensation unschädlich für Zwei-Konten-Modell (§ 4 Abs. 4 EStG)
Leitet ein Stpfl. planmäßig betriebliche Einnahmen auf ein gesondertes Konto, um von diesem Ausgaben für private Investitionen zu bestreiten, und werden die betrieblichen Aufwendungen ausschließlich von einem getrennten Kontokorrentkonto beglichen, so stellen die für dieses Konto entstehenden Schuldzinsen nach dem auch dann BA dar, wenn mit dem Kreditinstitut für Guthaben und Schulden die gleichen Zinssätze vereinbart sind (Zinskompensation). Die Möglichkeit, bei Kontentrennung auf dem Einnahme-/Entnahmekonto ein Guthaben zu bilden und mithin die Entscheidung, ob mit den Betriebseinnahmen private oder betriebliche Verbindlichkeiten getilgt werden sollen, hinauszuzögern, ist Konsequenz der dem Stpfl. zuzubilligenden Finanzierungsfreiheit. Akzeptiert man...BStBl 1993 I 930