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Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit eines Dentallabors
Eine mit Gewinnerzielungsabsicht tätige, aus zwei Zahnärzten bestehende GbR, die ein Dentallabor betreibt, ausschließlich zahnprothetische Produkte für die Einzelpraxen ihrer Gesellschafter herstellt und bei der die Arbeiten fast ausschließlich durch zwei angestellte, nicht über einen Meisterbrief verfügende Zahntechniker erledigt werden, ist gewerblich und nicht freiberuflich tätig.