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BFH 28.04.1998 IX R 66/95

Einkommensteuer; | anschaffungsnaher Aufwand bei voll unentgeltlichem Erwerb (§ 21 Abs. 1 EStG)

Die Grundsätze des sog. anschaffungsnahen Aufwands gelten nach dem jedenfalls dann nicht, wenn der Stpfl. ein Grundstück in vollem Umfang unentgeltlich erwirbt (Anschluß an BStBl 1997 II 802). Der Senat führt hierzu weiter aus: Aufwendungen an einem Gebäude sind nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu behandeln, weil sie im Rahmen einer sog. Generalüberholung des Gebäudes angefallen sind. Maßgeblich ist allein, ob die Aufwendungen gem. § 255 Abs. 2 HGB als Herstellungskosten zu werten sind (Hinweis auf BStBl 1996 II 632). Eine Verbesserung i. S. des § 255 Abs. 2 HGB, die zu einer Beurteilung von Aufwendungen an einem Gebäude als Herstellungskosten führt, ist nicht gegeben bei einer zwar werterhöhenden Modernisierung, die aber dem Haus lediglich den zeitgemä...BStBl 1991 II 761BStBl 1996 II 588BStBl 1996 I 1258

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