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Schadensersatz wegen Vertragsaufhebung als vergebliche Werbungskosten
Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge einer Vertragsaufhebung Schadensersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, so kann er seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen (Ergänzung zum , BStBl 2006 II S. 258).