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Kursverluste bei einem Fremdwährungsdarlehen
Übliche Wechselkursschwankungen sind bei Verbindlichkeiten in Fremdwährung nicht voraussichtlich dauernd und berechtigen daher nicht zu dem Ansatz eines höheren Teilwerts gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 v. .