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Anforderungen an Vortrag zur Widerlegung der Zugangsfiktion
Die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 3 AO kann nicht dadurch widerlegt werden, dass der Steuerpflichtige einen späteren Zugang behauptet und zur Begründung auf einen von ihm handschriftlich auf dem Bescheid angebrachten Vermerk „Poststempel 10/” verweist (dem Datum nach Ablauf des Dreitageszeitraums).