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Einkommensteuer; | Aufwandsentschädigung in Fällen dienstlich veranlaßter doppelter Haushaltsführung
Die obersten FinBeh der Länder haben zugestimmt, daß Zahlungen aufgrund der Richtlinie über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Fällen dienstlich veranlaßter doppelter Haushaltsführung bei Versetzungen und Abordnungen vom Inland ins Ausland, im Ausland oder vom Ausland ins Inland auch für das Jahr 1998 steuerfrei geleistet werden können, obwohl die formalen Voraussetzungen nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG (Ausweis für Aufwandsentschädigungen im Haushaltsplan 1998) aus zeitlichen Gründen bisher nicht erfüllt werden konnten. Die Zustimmung steht unter der Bedingung, daß im Falle eines Nachtragshaushalts noch für 1998, spätestens aber für 1999 die formale Voraussetzung des Ausweises der Bezüge als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan geschaffen wird ().